Wer Mitglied der Sozialversicherung ist, hat ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Auch steht ihm die wirtschaftliche Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit zu. Rehabilitation ist eine Chance, wieder aktiv am Leben teilhaben zu können. Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden daher im SGB IX auch als Leistungen zur Teilhabe bezeichnet. Der Begriff „Kur“ wird in der neuen Gesetzgebung nicht mehr verwendet.
Medizinische Rehabilitation setzt Ihre aktive Mitarbeit voraus. Sie werden bei der Antragstellung Fragen beantworten und persönliche Entscheidungen treffen müssen, wenn Sie eine Rehabilitation wollen. Worunter leide ich, weshalb möchte ich eine Rehabilitation bekommen, welche Erwartungen habe ich, und welche Wünsche verbinde ich mit dieser Maßnahme? Wichtig ist auch die Beantwortung der Fragen: Wo soll die Rehabilitation stattfinden, und wer übernimmt die Kosten?
Sprechen Sie mit Ihrem
Hausarzt, Facharzt oder – falls Sie sich im Akut-Krankenhaus befinden –
mit dem Klinik-Arzt über Ihren Wunsch nach einer medizinischen
Rehabilitation. Er wird mit Ihnen beraten, welche Art der Rehabilitation
für Sie medizinisch sinnvoll ist, und Sie bei der Antragstellung
entsprechend unterstützen.
Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik
Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage,
Service und Ausstattung entspricht. Ein Tipp von uns: Achten Sie darauf,
dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit
nach regelmäßig überprüften Qualitätsstandards therapiert. Ergänzen Sie
Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach SGB
IX ein Wunsch - und Wahlrecht, das Sie aktiv ausüben sollten.
Informieren Sie sich gut: Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt werden. Hierzu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes erforderlich. Antragsvordrucke erhalten Sie von Ihrem zuständigen Kostenträger. Findet eine medizinische Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt statt, erfolgt die Antragstellung in der Regel durch den Sozialdienst des Krankenhauses. Man spricht dann von einer sogenannten Anschlussheilbehandlung.
Die Kostenträger der Klinik im Kurpark sind: