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Wissenswertes über die Rehabilitation

Jedes Mitglied der Sozialversicherungen hat nach dem SGB IX ein Recht auf notwendige Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Die medizinische Rehabilitation ist eine Chance, wieder aktiv am Leben teilhaben zu können.

Der Antrag
Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt beantragt werden. Hierzu benötigen Sie ein befürwortendes ärztliches Gutachten von Ihrem behandelnden Arzt. Antragsvordrucke erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger.

Findet eine medizinische Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt statt, stellt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses den Antrag. Man spricht dann von einer sogenannten Anschlussheilbehandlung.

Die Kosten
Die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine medizinische Rehabilitation. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Sozialversicherungsträger die Kosten für welche Patienten zu tragen hat:

  • Für Patienten, die krankenversichert sind, aber keine Rentenbeiträge einzahlen, kommen die Krankenkassen auf.
  • Für Patienten, die einen Arbeitsunfall hatten, übernehmen die Unfallversicherung oder die Berufsgenossenschaft die Kosten.
  • Bei Beamten ist die Beihilfestelle Kostenträger.
  • Für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte tritt das Versorgungsamt ein.

Die Kostenträger der Klinik im Kurpark sind:

  • alle gesetzlichen Krankenkassen
  • private Krankenkassen
  • die Beihilfe und die Versorgungsämter.
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