Jedes Mitglied der Sozialversicherungen hat nach dem SGB IX ein Recht auf notwendige Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Die medizinische Rehabilitation ist eine Chance, wieder aktiv am Leben teilhaben zu können.
Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt beantragt werden. Hierzu benötigen Sie ein befürwortendes ärztliches Gutachten von Ihrem behandelnden Arzt. Antragsvordrucke erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger.
Findet eine medizinische Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt statt, stellt in der Regel der Sozialdienst des Krankenhauses den Antrag. Man spricht dann von einer sogenannten Anschlussheilbehandlung.
Die meisten Versicherten haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine medizinische Rehabilitation. Die folgende Übersicht zeigt, welcher Sozialversicherungsträger die Kosten für welche Patienten zu tragen hat:
Die Kostenträger der Klinik im Kurpark sind: